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Der Verein
Der Verein „Klar zur Wende
e.V.“ wurde 1990 als gemeinnütziger Verein gegründet.
Seine Mitglieder/Innen sind vorwiegend Mitarbeiter/Innen aus den verschiedensten
sozialpädagogischen Berufsfeldern sowie interessierte und unterstützende
Personen und Institutionen.
Unsere Zielsetzung
Die Zielsetzung des
Vereins „Klar zur Wende e.V.“ ist die effektive Hilfe im sozialen Bereich.
Dazu bedient sich der Verein hauptsächlich eines seetüchtigen Segelschiffes.
Unsere
Zielgruppen
Unsere Angebote richten sich
an Gruppen, Vereine, Schulen, Kirchengemeinden und weitere Einrichtungen der
sozialen Arbeit, insbesondere der:
Behindertenarbeit, Frauenarbeit,
Kinder- und Jugendarbeit,
Familienarbeit, Mädchenarbeit,
Arbeit mit Alleinerziehenden und
vielen ähnlichen Zielgruppen.
In der Praxis
Die Ziele einer
sozialpädagogischen Fahrt mit dem Verein „Klar zur
Wende e. V.“ bestehen darin,
die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in ihrer Selbstständigkeit zu fördern, ihnen
Mut zu machen, selbst
etwas „anzupacken“ um dabei zu entdecken, dass mehr in Ihnen steckt, als sie
vielleicht glauben.
Unter der Anleitung
segelerfahrener Personen werden Segel gesetzt und geborgen, wird
gesteuert und navigiert.

Dabei werden die persönlichen Fähigkeiten und Neigungen des
Einzelnen berücksichtigt. Die erheblich andere Lebensweise auf einem Schiff
bietet darüber hinaus Raum für ganz neue Erfahrungen, Tätigkeiten und
Erlebnisse.
Lernen durch Erleben, Übernahme von Verantwortung, soziales
Verhalten durch Gruppenerlebnisse, Arbeiten in einem Team - unter der
Berücksichtigung des Umgangs mit den Elementen Wasser und Wind - hinterlassen
bei allen Teilnehmer/ Innen einen nachhaltigen Eindruck.
Der Vorstand
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1. Vorsitzender
Gabriele Schöpker

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2.Vorsitzender und Bootswart
Heinz-Jörg Schöpker

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Geschäftsführer
Konrad Lohrmann

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Kassenwart
Jörg Wiesner

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Der Verein ist eingetragen unter der Vereinsregisternummer 763 beim
Amtsgericht Rheine . Er dient nach der Satzung ausschließlich und unmittelbar
steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung und gehört
zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz bezeichneten
Körperschaften, Personen, Vereinigungen und Vermögensmassen.
Hier erhalten sie die Satzung und die
Geschäftsordnung
Der Verein ist berechtigt, für steuerliche Zwecke Spendenbescheinigungen
auszustellen, wenn die Spenden ausdrücklich zugewendet werden zur Förderung
der Satzungszwecke.
"Klar zur Wende" ist anerkannt als
Träger der freien Jugendhilfe
Netzwerk
Es bestehen enge Kontakte in Form von Mitgliedschaften oder
Zusammenarbeitsstrukturen zu folgenden Institutionen:
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Kreisgruppe Steinfurt
- Paritätisches Jugendwerk, Kreisgruppe Steinfurt
- Bewährungshilfe Rheine, Coesfeld
- Arbeiterwohlfahrt Osnabrück
- Evangelische Jugendhilfe
- Jugendgerichtshilfe
- Mädchen- und Frauenarbeitskreis der Stadt Rheine
- Caritasverband Rheine
- Outlaw e.V.
- Offene Jugendeinrichtungen
- Amtsgericht Rheine, Landgericht Münster
- Internationaler Bund
- Diverse Kirchengemeinden
- Diverse Jugendwohneinrichtungen
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